Was ist das Sorgerecht? Das Sorgerecht, auch Elterliche Sorge genannt, ist ein wichtiger Bestandteil des Familienrechts. Das Sorgerecht regelt sowohl die Personensorge als auch die Vermögenssorge des Kindes. Das bedeutet, dass durch diese Regelung festgelegt wird, dass die Eltern dazu verpflichtet sind, für das Kind zu sorgen.
Wer hat das Sorgerecht? Im bürgerlichen Recht wird hinsichtlich der Ausübung dieses Rechts unterschieden. Sind Sie als Eltern bei der Geburt des Kindes verheiratet, steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu. Sind Sie hingegen nicht verheiratet, steht Ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, falls Sie eine förmliche Willenserklärung zur gemeinsamen Ausübung abgeben oder eben heiraten. Wir regeln beispielsweise nach Scheidungen, wie das Sorgerecht unter den zwei Elternteilen aufgeteilt werden soll und planen die Unterhaltszahlungen.
Kann ich das Sorgerecht für mich allein beanspruchen? Wenn Ihre Geduld mit Ihrem ehemaligen Lebenspartner nach einer Trennung oder Scheidung am Ende ist und Sie mit ihm überhaupt nicht mehr über wesentliche Dinge des Kindes sprechen können, dann müssen Sie sich überlegen, ob Sie diesen ewigen Auseinandersetzungen ein Ende setzen. Wenn Eltern sich nicht mehr verstehen und die Kinder darunter leiden, weil keine gemeinsamen Entscheidungen für das Kind getroffen werden können, dann sollte ein Sorgerechtsantrag gestellt werden. Sie können sich auch bevollmächtigen lassen, die Sorgrechtsangelegenheiten allein zu regeln.